Wahlordnung für digitale Aufstellungsversammlung mit Briefwahl
Beschlusstext
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Aufstellung von Wahlbewerber*innen für die Wahl zum
20. Deutschen Bundestag (2021), die auf Grund der aktuellen pandemischen Lage
nicht auf einer Präsenzsitzung gewählt werden können und deshalb im Rahmen der
Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerber*innen und die Wahl der
Vertreter*innen für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen
Bundestag unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemien als digitale Versammlung
mit anschließender Schlussabstimmung.
Es wird festgestellt, dass die Aufstellungsversammlung auf Grund der aktuellen
pandemischen Lage nicht in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann
und die Direktkandidat*in im Wege einer digitalen Versammlung mit anschließender
Briefwahl gewählt werden.
§ 2 Durchführung
(1) Die Versammlung wählt eine Person als Versammlungsleitung, zwei
Vertrauenspersonen und eine Person zur Protokollführung.
(2) Mindestens zwei Wahlhelfer*innen werden von der Versammlung bestimmt.
(3) Wahlberechtigt sind bei der digitalen Versammlung alle ordentlichen
Mitglieder, die ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis haben und wahlberechtigt sind.
(4) Für die Abstimmungen wird Abstimmungsgrün verwendet. Der so ermittelte
Wahlvorschlag wird anschließend per Briefwahl zur Abstimmung gestellt.
§ 3 Aufstellung und Abstimmung
(1) Gewählt wird ein*e Wahlbewerber*in für den 20. Deutschen Bundestag
(Direktkandidat*in/Direktmandat) für den Wahlkreis 56.
(2) Die Kandidat*innen für das Direktmandat können zur Vorstellung nach
Absprache während der Versammlung in die jeweilige Kreisgeschäftsstelle kommen
und sich von dort aus per Video vorstellen.
(3) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge des
Nachnamens vor.
(4) Die Kandidat*innen für das Direktmandat können sich 5 Minuten vorstellen und
haben die Gelegenheit für weitere 10 Minuten für Fragen und Antworten
bereitzustehen. Liegen keine Fragen vor, kann die Zeit für weitere Vorstellung
genutzt werden.
(5) Es können bis zu vier Fragen quotiert von den Mitgliedern unter Angabe ihres
Namens gestellt werden. Die Fragen können über den Chat des Videokonferenztools,
das Abstimmungsgrün, während der Versammlung, oder per E-Mail vor der
Versammlung an m.faraji@gruene-havelland.de gestellt werden. Sollten mehr als
vier Fragen gestellt werden, entscheidet das Los.
(6) Zur Vorauswahl der Kandidat*innen wird mittels elektronischer Abstimmung
über Abstimmungsgrün eine „verdeckte Abstimmung“ durchgeführt.
(7) In der Schlussabstimmung per Briefwahl wird über den/die Kandidat*in
abgestimmt, der/die in der elektronischen Abstimmung die absolute Mehrheit
erreicht hat.
(8) Wenn bei dem ersten digitalen Wahlgang keine*r der Kandidat*innen die
absoluten Mehrheit erreicht, dann wird eine zweiter Wahlgang mit denjenigen
durchgeführt, die mehr als 10 % der Stimmen erhalten haben. Kommt eine solche
Entscheidung auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, findet im dritten Wahlgang
eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten des zweiten Wahlganges statt.
§ 4 Schlussabstimmung
(1) Die Schlussabstimmung findet im Wege der Briefwahl statt. Alle Mitglieder,
die wahlberechtigt sind und im Wahlkreis ihren Erstwohnsitz haben, bekommen
Briefwahlunterlagen zugesandt.
(2) Die Briefwahlunterlagen werden spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach der
Aufstellungsversammlung versandt.
Jedes Mitglied erhält:
- einen Stimmzettel
- einen Wahlumschlag
- eine Eidesstattliche Erklärung
- einen Rückumschlag
- ein Anschreiben mit Merkblatt
(3) Der Stimmzettel muss zur Gewährleistung der geheimen Wahl mit einem
separaten verschlossenen Umschlag in einem Umschlag zusammen mit der
Eidesstattlichen Erklärung zurückgesandt werden (Wahlbrief).
(4) Die Kosten des Versendens des Wahlbriefes trägt der/die Absender*in.
(5) Mit der Versendung der Wahlunterlagen ist der Wahlgang für die Briefwahl
eröffnet.
(6) Die Eingangsfrist für den Wahlbrief ist der 06. April 2021 um 18:00 Uhr.
§ 5 Auswertung
(1) Die Briefabstimmung wird am 06. April 2021 nach 18 Uhr ausgezählt.
(2) Es werden alle Abstimmungsbriefe geöffnet und jeweils zunächst die
Eidesstattliche Erklärung geprüft. Ist diese in Ordnung und von dem
stimmberechtigten Mitglied unterschrieben, wird der Stimmumschlag von der
eidesstattlichen Versicherung getrennt. Anschließend werden die Stimmumschläge
geöffnet und von der Auszählkommission gezählt.
(3) Abstimmungsbriefe sind ungültig, wenn:
- die Eidesstattliche Erklärung nicht beigefügt, nicht vom Stimmzettel
getrennt oder nicht unterschrieben ist,
- der Umschlag für den Stimmzettel nicht verschlossen ist,
- die Identität der Abstimmenden auf dem Stimmzettel erkennbar ist,
- mehr Stimmen als zulässig abgegeben wurden,
- der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist.
(4) Gewählt ist der/die Kandidat*in der/die die absolute Mehrheit erreicht hat.
(5) Das Ergebnis der Briefwahl ist nach Abschluss der Auszählung unverzüglich zu
veröffentlichen.
Begründung
Infolge der Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerbern und die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, ist es den Parteien seit Januar 2021 erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Briefwahl zu ermöglichen. Da die Wahl nicht ausschließlich im Rahmen einer digitalen Mitgliederversammlung möglich ist, möchte der Vorstand eine schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Briefwahl organisieren.